Impressum §5 Telemediengesetz
Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV) enthält grundlegende Regelungen für den Einsatz von Telemedien. Nach §2 sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste Telemedien, d.h. grundsätzlich unterliegt jeder Webauftritt dem RStV.